Einreise und Dokumente
| Reisedokumente | |
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Die Einreise in die USA wird nur gestattet, wenn ein gültiges Rück- oder Weiterflug-Ticket (das nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf!) mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen vorhanden ist. Als Nachweis über so ein Ticket genügt ein Ausdruck oder eine Kopie der Flugbuchung. Ein Ausdruck ist auch noch am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft zu bekommen. Nach der Sicherheitskontrolle ist es praktisch, den Ausdruck griffbereit zu haben, falls er nochmals vorgelegt werden muss. |
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Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Adressen der Passagiere in den USA an die amerikanischen Behörden weiterzuleiten. Es ist daher wichtig, die genaue Adresse des Hotels oder der Unterkunft in den USA zu notieren und diese auch griffbereit in den Dokumenten zu haben. |
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Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov
eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Diese Erlaubnis kann bereits seit dem 01. August 2008 auf freiwilliger Basis beantragt werden. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muß auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namens
- Wechsel der Staatsangehörigkeit
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller -gemäß Auskunft des zuständigen Department of Homeland Security (DHS)- innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System zu mehr Sicherheit im Reiseverkehr führen wird und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite
http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/
in englischer Sprache.
Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link (https://esta.cbp.dhs.gov) direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend. Die Nutzung von ESTA ist gebührenfrei.

